Guten Tag an alle!
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 12 Parteien. Wir haben kürzlich eine neue Gasheizung, die eine Zentralheizung ist, bekommen. Diese wird über die ISTA abgerechnet und das Haus wird von einer Hausverwaltung betreut. Um unsere Nebenkosten zu sparen und so gering wie möglich zu halten, habe ich die Hausverwaltung gebeten, den Gasanbieter so schnell es geht zu wechseln.
LBislang ohne Erfolg bzw. Reaktion. Meine Frage ist jetzt: Ist die Hausverwaltung verpflichtet den Gasanbieter zu wechseln, wenn alle Mieter oder zumindest die Mehrheit diesen Wechsel gerne hätten? Kann ich selber den Gasanbieter wechseln oder die Miete um den vermutlich gesparten Betrag kürzen? Danke für eure Antworten!
Viele Grüße
Der gewählte Hausverwalter sollte im Sinne der Hausgemeinschaft arbeiten, also muss die Hausgemeinschaft auch Druck machen.
Hallo,
wir hatten das gleiche Problem mit unserer Hausverwaltung. Diese hatte einen Rahmenvertrag und konnte daher nicht so leicht den Gas Anbieter wechseln. Am besten Anrufen und einen Termin vereinbaren, denn bei großen Verbrauchern gibt es eine Menge zusparen.
Grüße
Whoss1974
Eine Eigentümer Versammlung einberufen und dann einen Beschluss machen. Wenn die Hausverwaltung dann nicht reagiert müsst ihr handeln und eine Frist setzen damit der Gasanbieter gewechselt wird.
Grüße
Saillower
Die gleiche Vorgehensweise haben wir auch gehabt, hatten aber das Glück das sogar ein Eigentümer ein Rechtsanwalt ist.
Der hat gleich das richtige Schreiben aufgesetzt.
Wenn die Hausgemeinschaft zu einen günstigen Gasanbieter wechseln möchte alles raussuchen und bei der Hausverwaltung einreichen.
Die müssen das dann für die gesamte Gemeinschaft wechseln.
Grüße aus Delmenhorst
Erstmal Lob ans Forum für die Rege Beteiligung.
Wir haben die Hausverwaltung jetz mit einem Beschluss dazu gebracht den Gasanbieter jetzt für uns zu wechseln.
Danke für die Hinweise
Anton
Kürzen kannst du da selber garnichts, denn eine Rehnung ist eine Rechnung.
Hallo,
die Plichten des Verwalter stehen doch genau in dem Vertrag die ihr als Hausgemeinschaft abgeschlossen hat.
Wenn ihr Beschliesst in einer Versammlung, das die Gaskosten durch einen Gasanbieter wechsel zu senken, dann muss die Verwaltung das auch umsetzen.
Das ist euer Recht
Grüße
Givand1936
Ich würde vor der Versammlung alles ausdrucken und gleich die Verträge mitbringen.
Es müssen ja Verwalter und der Kassenwart unterschreiben um den Vertrag abzuschliessen.
War zumindest bei unserer kleinen Eigentumswohnung so.
Grüße
Netive
Hallo Antong,
um deine Frage zu beantworten: Selber kannst du deinen Gasanbieter nicht wechseln, denn der Vertrag ist mit der Hausgemeinschaft oder mit der Hausverwaltung geschlossen. Du kannst und darfst die Miete selber nicht einfach kürzen.
Hoffe das ich dir mit meiner Antwort geholfen habe.
Genau, selber kürzen darf man die Miete auf gar keinen Fall, selbst wenn die Eigentümergemeinschaft keinen Gasanbieterwechsel zustimmen würde.
Würde man das einfach machen riskierst du eine Kündigung, oder sehe ich das falsch?
Hallo, wenn die ganze Gemeinschaft im Haus damit einverstanden ist, sollte darauf gepocht werden, das der Eigentümer den Anbieter wechselt. Denn die bisherigen teueren Kosten gehen ja den Mietern in den Nebenkosten zu Lasten. Der Eigentümer hat doch nix davon, da er die Nebenkosten ja eh abgeben muss. Doch für die Mieter bedeutet das eine Ersparnis.
Gruß Dickson
Hallo, wahrscheinlich ist der Wechsel für den Hauseigentümer zu viel Aufwand. Dabei geht das hier so einfach. Außerdem hat er doch nichts von dem Geld, das muss er ja an den Anbieter abgeben. Also dranbleiben. Da es eine Hausgemeinschaft ist, kann ein einzelner allerdings nicht für sich wechseln.
Gruß Rita
Hallo, ja, Sie können den Lieferanten wechseln, es gibt viele Möglichkeiten, dies zu tun, ich habe dieses Problem gelöst indem ich easywechseln24.de nutze. Ich bin sehr zufrieden mit diesem Service und der Tatsache, dass sie mir ein persönliches Angebot gemacht haben. Sehr praktisch, ohne Zeit und Mühe zu verschwenden.