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Nachweis des Energieverbrauchs

Nachweis des Energieverbrauchs durch einen Energieausweis

Kündigung beim StromanbieterDie energetische Bewertung einer Immobilie erfolgt durch den Energieausweis. Damit ist er Mietern und eventuellen neueren Besitzern eine Hilfe, die Qualität des Gebäudes und den Energieverbrauch in absehbarer Zeit abzuschätzen. Seit 1.1.2008 ist der Energieausweis interessierten Mietern oder Käufern für Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden, vorzuzeigen. Nach 1965 gebaute Gebäude besteht eine Pflicht für den Energieausweis seit Januar 2009. Falls in absehbarer Zeit keine Vermietung oder Verkauf stattfinden sollte, wird er nicht benötigt. Für Einsparungen und dadurch resultierende Modernisierungen sollte nicht darauf verzichtet werden. Durch ein Update der Energieeinsparverordnung 2014 wurden neuen Effizienzklassen eingeführt. Die Resultate werden nur noch bis 250 Kilowattstunden wiedergegeben. Eine weitere Neuerung ist Interessenten ohne Bitte und letztlich bei der Besichtigung des Gebäudes den Ausweis vorzulegen. Empfehlungen zu Modernisierung werden auf Seite 4 des Ausweises vom Aussteller dokumentiert.

Ausstellung und Gültigkeit eines Energieausweises

Der Energieausweis ist eine Dokumentation und wird von der Europäischen Gebäude-Richtlinie verlangt. Die Ignoranz der Richtlinie wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und wird mit einem Bußgeld belegt. Das gleiche trifft auch für einen falschen oder fahrlässigen Ausweis zu. Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre nach dem Tag ihrer Erstellung. Zur Ausstellung sind vereidigte Sachverständige, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger, Versorgungstechniker, staatlich anerkannte Techniker, Handwerksmeister sowie Handwerker mit bestimmten Voraussetzungen zu kontaktieren.

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Was verdeutlicht der Energieausweis?

Er gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre aller Gebäudebewohner wieder. Der Energieverbrauchskennwert wird u.a. durch die Verbrauchsdaten des Stromverbrauches von drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen genommen, um daraus den durchschnittlichen Wert zu ermitteln. Der Stromverbrauch kann übrigens durch einen Strompreisvergleich gesenkt werden. Das Resultat im Energieausweis ist signifikant von der Nutzung der Bewohner abhängig. Die Kosten für einen Ausweis betragen je nach Aufwendung und Volumen der Immobilie zwischen 200 bis 800 Euro, die vom Immobilienbesitzer gezahlt werden müssen. Sie können von ihm als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgeschrieben werden. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist nicht zulässig.